Schwerpunkte

Schwerpunkte Rechtsanwältin Diane Waterstradt

Obwohl ich Fachanwältin für Strafrecht & Familienrecht bin, arbeite ich natürlich nicht nur in diesen Bereichen. Darüber hinaus umfasst meine Tätigkeit:

Miet- & Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht & Allgemeines Zivilrecht.

Um Ihre Interessen optimal vertreten zu können, bilde ich mich in diesen Gebieten regelmäßig fort. Das beinhaltet nicht nur die von der Fachanwaltsordnung verlangten jährlichen 15 Stunden je Fachgebiet. Auch in den anderen Gebieten, in denen ich Sie berate und vertrete, nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Für Sie arbeite ich mich gerne in weitere Gebiete ein, die den oben aufgeführten nahe stehen. Sie können mich jederzeit anrufen, wenn Sie wissen möchten, ob ich Ihr Problem mit Ihnen lösen kann.

Für weitere Informationen zu den jeweiligen Gebieten, klicken Sie bitte auf einen der Begriffe unten.

Strafrecht

Ich bin Fachanwältin für Strafrecht.

Ich verteidige Sie gerne in allen Bereichen des Strafrechts. Die Strafverteidigung ist sehr vielfältig, als Fachanwältin kenne ich mich in allen Gebieten des Strafrechts gut aus.

Ganz egal, ob es um einen Vorwurf wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Betrug, Totschlag, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Diebstahl geht, um nur einige zu nennen. Bei Sexualdelikten handelt es sich um Anzeigen wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs oder dem Besitz von kinderpornographischen Schriften.
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, am besten wenn Sie mit einer Anzeige konfrontiert werden.
Machen Sie keine Aussage ohne mich, Sie können jederzeit auf eine anwaltliche Vertretung bestehen.
Nehmen Sie sofort Kontakt mit mir auf, wenn Ihre Wohnung durchsucht wurde.
Die wenigsten Strafverfahren erledigen sich durch Nichtstun.
Ich vertrete Sie auch, wenn Sie das Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs geworden sind.

Familienrecht

Ich bin auch Fachanwältin für Familienrecht.

Zu dem weiten Gebiet Familienrecht gehören beispielsweise:

Die Scheidung. Im Zusammenhang mit der Scheidung entstehen viele Probleme und offene Fragen: Die meisten der jeweiligen Antworten sind natürlich sehr individuell. Aber einige lassen sich schon einmal knapp beantworten.

Wie lange muss man getrennt leben, bevor man einen Scheidungsantrag stellen kann?
Bevor man einen Scheidungsantrag einreicht, muss man ein Jahr getrennt leben.

Wie viel Unterhalt erhalten das Kind oder ich?
Der zu zahlende Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Pflichtigen und bei Kindern zusätzlich nach ihrem Alter.

Wie ist das mit den Rentenansprüchen?
Von demjenigen, der in der Ehezeit mehr Rentenansprüche erworben hat, werden Rentenbeträge auf das Konto des anderen ausgeglichen, so dass jeder für die Ehezeit die gleichen Beiträge erhält.

Was hat sich beim Sorgerecht geändert?
Das gemeinsame Sorgerecht ist laut Gesetz mittlerweile die Regel, das alleinige Sorgerecht die Ausnahme.

Was ist mit gemeinsam erworbenem Vermögen und/oder Schulden?
Gemeinsam erworbenes Vermögen wird in der Regel geteilt, ebenso wie gemeinsam erworbene Schulden.

Wie ist das mit in der Ehezeit angeschafftem Hausrat?
Dieser wird ebenfalls geteilt.

Unterhalt kann natürlich auch ein Kind betreffen, welches nicht aus einer Ehe stammt, hier gilt das Gleiche wie oben, nämlich dass die Höhe abhängt vom Einkommen des Pflichtigen und vom Alter des Kindes.

Eheverträge. Können manchmal sinnvoll sein, da man sich zu einem Zeitpunkt einigt, indem man sich noch gut versteht und bereit ist, die Interessen des Anderen zu berücksichtigen. Allerdings benötigt auch nicht jeder einen Ehevertrag, da die gesetzlichen Vorschriften oftmals ausreichend sind.

Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht & Immobilien des Deutschen Anwaltvereins, damit ich immer über die neusten Entwicklungen informiert bin.

Beim Mietrecht geht es um die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter.
Ich berate Sie zu Themen Wohnungskündigung, Nebenkostenabrechnung, Räumungsklage, Mietkaution, Mietminderung, Mieterhöhung, Schadensersatzforderung, Schönheitsreparatur.

Beim Wohnungseigentumsrecht geht es um die Beziehung zwischen Wohnungseigentümern untereinander oder zu dem Verwalter.
Ich helfe Ihnen beispielsweise bei der Überprüfung oder Anfechtung von Beschlüssen, Wohngeldforderungen und Überprüfung von Jahresabrechnungen.

Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht gehört der Bereich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, sowie der Bereich der Schadensabwicklung bei Unfällen.

Die Unfallabwicklung ist für Sie zeitintensiv und Sie erhalten keine Entschädigung für Ihren Zeitaufwand. Sie können sich aber einen Anwalt nehmen, der die Abwicklung mit der Versicherung übernimmt. Dessen Gebühren zahlt die gegnerische Versicherung voll, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben (ansonsten werden die Gebühren im Verhältnis der Schuld aufgeteilt).

Darüber hinaus gewährleistet Ihnen die Einschaltung eines Anwalts, dass der Schaden letztlich vollständig erstattet wird.

Im Bereich der Unfallabwicklung kann ich für Sie folgendes tun:

Erstberatung, Unfallschadensabwicklung, außergerichtliche Korrespondenz, gerichtliche Interessenwahrnehmung

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts muss man oftmals zuerst klären, ob es sinnvoll ist, sich gegen die verhängte Sanktion zu wehren.

Dies hängt oft von Ihrer persönlichen Situation ab, bzw. davon was sich ansonsten noch an Punkten oder Strafen angesammelt hat.

Hierzu gehören: Alkohol am Steuer, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße, Unfallflucht usw.

Zivilrecht

Hierzu gehören die Verträge aus dem täglichen Leben einer Privatperson, einer Firma oder einer anderen Gesellschaftsform.

Ich vertrete Ihre Interessen hinsichtlich einer Forderung, die zu einem Mahnschreiben, Mahnbescheid oder Klage führen kann. Gleiches gilt für die Abwehr unberrechtigter Ansprüche.

Beispiele: Vertragsgestaltung (Werkvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Inkasso, Mahnschreiben, Mahnbescheid